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Maskenpflicht für Versammlungen und Demonstrationen im gesamten Stadtgebiet

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Flensburg - Die Anwendung der Maskenpflicht wurde von der Stadtverwaltung auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt, da die Marschrouten der Aufzüge zuletzt immer wieder anders verliefen. - Archivfoto: Iwersen

Mit einer Allgemeinverfügung, die am Silvestertag erschienen ist, hat die Stadt Flensburg neue Regeln in Hinblick auf die Eindämmung von Corona-Infektionen im Stadtgebiet erlassen. Die Maskenpflicht gilt nun bei Versammlungen und Aufzügen (ortsfest oder sich bewegend) in der gesamten Stadt.
Die Verwaltung begründet die neue Maßnahme damit, dass in den vergangenen Wochen wiederholt sogenannte „Spaziergänge“ von Gegnern einer Impfpflicht und Corona-Maßnahmen stattgefunden haben, bei denen keine Abstände eingehalten und auch keine Masken getragen wurden.
Da die Veranstaltungen nach Angaben der Stadt bisher auch nicht angemeldet wurden und sich kein Veranstalter ausfindig machen ließ, läge auch kein Hygienekonzept vor.
Die Anwendung der Maskenpflicht wurde von der Stadtverwaltung auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt, da die Marschrouten der Aufzüge zuletzt immer wieder anders verliefen.
Ausnahmen bei der Maskenpflicht gelten für Kinder unter sechs Jahren, für Menschen die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder beim Essen, Trinken und Rauchen - sofern dies im Stehen oder sitzen geschieht.
Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 1. Januar in Kraft und ist zunächst bis zum 14. Januar befristet.

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