- Nachrichten -
Folge uns auf Instagram und Facebook

Maskenpflicht in der Flensburger Innenstadt wird verlängert.

von

Flensburg - Bis zum 31. Dezember wird die Maskenpflicht in der Innenstadt bestehen bleiben - Archivfoto: Thomsen

Seit dem 23. November 2021 gilt in der Flensburger Innenstadt wieder eine Pflicht zum Tragen einer Maske.
Auf zahlreichen großen blauen Schildern wird darauf hingewiesen, dass ab diesem Punkt das Tragen einer Maske in der Zeit von 10-22 Uhr Pflicht ist.
Viele Passanten halten sich auch daran und ziehen den Schutz ins Gesicht, doch es ist auch immer wieder zusehen, dass das sich einige nicht dranhalten. Denen kann ein Bußgeld auferlegt werden.
Eine Ausnahme vom Tragen einer Maske ist nur bei der Nahrungsaufnahme sowie beim Rauchen gestattet, sofern dies jeweils im Sitzen oder Stehen erfolgt.
Die Verordnung galt zunächst bis zum 15. Dezember. Doch wie aufgrund der hohen Inzidenz zu erwarten war, wurde die entsprechende Verordnung von der Stadt Flensburg bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.


Weiterhin gilt in den folgenden Straßen eine Maskenpflicht:


- Dr.-Todsen-Straße (zwischen Südermarkt und Töpferstraße)
- Rote Straße - Angelburger Straße (zwischen Holm und Süderhofenden)
- Südermarkt - Holm - Nikolaistraße (zwischen Holm und Knud-Laward-Straße)
- Rathausstraße (im Übergang zwischen Holm und Große Straße)
- Große Straße - Nordermarkt
- Norderstraße (zwischen Große Straße und Neue Straße)
- Schiffbrückstraße

Zurück