Messerstecherei im Rendsburger Parkhaus - Jugendlicher verurteilt

von Thomsen / Foerde.news

Flensburg/Rendsburg

Flensburg/Rendsburg –

FlensburgDie V. Große Strafkammer des Landgerichts Flensburg hat am siebten Verhandlungstag einen Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter räuberischer Erpressung und weiterer Delikte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Pressesprecher des Landgerichts, Dr. Stefan Wolf, äußerte sich zu dem Urteil und erläuterte die Entscheidungsfindung.

Der Angeklagte stand zunächst unter dem Verdacht des versuchten Totschlags. In den Abendstunden des 1. September 2023 hatte er in einem Parkhaus in der Rendsburger Innenstadt dem Nebenkläger einen Messerstich in den Brustkorb zugefügt, was lebensgefährliche Verletzungen zur Folge hatte. "Diese rechtliche Bewertung wurde jedoch in den Plädoyers der Verfahrensbeteiligten nicht mehr geteilt," erklärte Dr. Wolf. Die Staatsanwaltschaft und der Nebenklagevertreter forderten daher eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Die Verteidigung argumentierte, dass die Voraussetzungen für eine Jugendstrafe gemäß § 27 JGG1 nicht vollständig erfüllt seien. Der Verteidiger erklärte: „Die schädlichen Neigungen des Angeklagten haben durch die ergriffenen Maßnahmen abgenommen, sodass eine Bewährungsstrafe in Betracht komme.“ Er schloss sich jedoch der geforderten Rechtsfolge der Staatsanwaltschaft an, sollte das Gericht schädliche Neigungen feststellen.

Dr. Wolf erläuterte die Erkenntnisse der Kammer zur Tatnacht: „Der Geschädigte hatte im Parkhaus Geld gefordert, was der strafrechtlich gesondert Verfolgte ablehnte. In der folgenden Auseinandersetzung kam es zu dem Messerstich, wobei der Angeklagte in einer affektiven, verängstigten und überforderten Situation handelte.“ Die Kammer stellte fest, dass kein Tötungsvorsatz vorlag, da der Angeklagte nicht in Kauf genommen hatte, dass der Geschädigte an der Verletzung sterben könnte.

„Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass er sich geständig zeigte und die Geschädigten glaubhaft um Entschuldigung bat,“ führte Dr. Wolf weiter aus. Zudem nutzte der Angeklagte die Zeit seit der Tat, um diverse Hilfsangebote anzunehmen.

„Die Kammer setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest,“ so Dr. Wolf. „Dem Angeklagten wurde ein Bewährungshelfer bestellt, und ihm wurden diverse Auflagen und Weisungen erteilt. Diese umfassen die Fortsetzung seiner schulischen Ausbildung und die Wahrnehmung verschiedener therapeutischer Maßnahmen.“

Das Urteil betont die Bedeutung der Rehabilitation im Jugendstrafrecht und soll dem Angeklagten eine zweite Chance bieten, sich in die Gesellschaft einzugliedern.