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Millionenschwere Drogenoperation: Staatsanwaltschaft klagt flächendeckendes Netzwerk an
von Thomsen / Foerde.news
Flensburg - Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen eine Gruppe Angeklagter, denen die Begehung zahlreicher Straftaten im Bereich des Betäubungsmittel-, Arzneimittel- und Konsumcannabisgesetzes zur Last gelegt wird. Unter dem Decknamen „Partnerschaft“ soll sich eine Gruppe Ende 2018 zusammengefunden haben, um gemeinsam im großen Stil Betäubungs- und Arzneimittel gewinnbringend zu vertreiben. Laut Anklage wurde eine Website als Buchführungsinstrument genutzt, die es den Mitgliedern ermöglichte, digitale Notizen zu verwalten und Transaktionen nachzuvollziehen. Mehr als 60 Benutzerkonten auf dieser Plattform sollen dokumentieren, welches Mitglied welche Substanzen bezogen habe.
Die Staatsanwaltschaft beschreibt ein ausgeklügeltes System: Die Bezahlung erfolgte meist nach dem Verkauf, und einzelne Mitglieder mieteten Lagerhallen, sogenannte „Bunker“, um die illegalen Substanzen zu verwahren. Die Organisation übernahm für ihre Mitglieder logistische Aufgaben wie die Buchführung und erstellte detaillierte Handlungsanweisungen für die Zusammenarbeit. Kommunikation und Bestellungen wurden unter Pseudonymen über Messenger-Dienste abgewickelt. Eine zentrale Figur der „Partnerschaft“, als „Verteiler“ bezeichnet, soll die bestellten Drogen an Kuriere, sogenannte „Runner“, weitergegeben haben, die wiederum die Ware an „Händler“ lieferten. Partner-Händler wurden mit besonderen Rechten ausgestattet und durften laut Anklageschrift die Hälfte ihres Gewinns behalten.
In den Jahren ihrer Aktivität setzte die „Partnerschaft“ laut Staatsanwaltschaft beträchtliche Mengen illegaler Substanzen um: gut 1.000 Kilogramm Marihuana, 27,83 Kilogramm Haschisch, fast 27.000 Ecstasy-Tabletten, 56.000 Opioide und Benzodiazepine, sowie mehrere hundert Kilogramm Kokain und Amphetamine. Insgesamt wird der Umsatz der Gruppe auf rund 5,9 Millionen Euro in bar geschätzt.
Das Landgericht Flensburg hat insgesamt zehn Anklagen gegen einzelne Mitglieder der „Partnerschaft“ zugelassen. In einem Fall ist die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden; ein weiterer Angeklagter legte bereits ein umfassendes Geständnis ab und wurde daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen. Die anderen acht Angeklagten bleiben jedoch weiterhin in Haft.
Die ersten Verhandlungen starten am 18. November 2024.
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