Mindestlohn steigt – 14.60 Euro bis Januar 2027

von Thomsen / Foerde.news

Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde - Foto: Thomsen

Finanzen – Die Mindestlohnkommission hat am Freitag eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Wie das unabhängige Expertengremium in Berlin bekanntgab, soll die Lohnuntergrenze in Deutschland zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro steigen, bevor sie ein Jahr später, im Januar 2027, auf 14,60 Euro erhöht wird. Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.

Damit bleibt der Vorschlag der Kommission weit hinter den Erwartungen der SPD zurück, die ursprünglich angekündigt hatte, einen Mindestlohn von 15 Euro noch im Jahr 2026 umzusetzen. Selbst bis Ende 2027 wird diese politische Zielmarke der Sozialdemokraten nicht erreicht. Im Koalitionsvertrag von SPD und Union war eine Mindestlohnhöhe von 15 Euro für 2026 noch als durchaus „erreichbar“ bezeichnet worden.

Kompromiss unter schwierigen Bedingungen

Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Mindestlohnkommission, bezeichnete den nun einstimmig getroffenen Beschluss als einen „tragfähigen Kompromiss“. Dieser sichere den Beschäftigten ausreichend Schutz und sei zugleich für die Unternehmen angesichts der aktuell schwierigen Wirtschaftslage noch vertretbar. Die Diskussionen im Gremium seien „sehr schwierig“ gewesen und zusätzlich durch öffentliche politische Äußerungen erschwert worden, räumte Schönefeld ein.

Auch Stefan Körzell, Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sprach von „harten Verhandlungen“. Sein Gegenpart auf Arbeitgeberseite, Steffen Kampeter, kritisierte dagegen den „großen politischen Druck“ der vergangenen Monate. Er betonte, politische Einflussnahme gefährde die Unabhängigkeit des Gremiums. Schönefeld ergänzte, Unabhängigkeit sei eine „Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Arbeit“ der Kommission.

Festlegung nach klaren Kriterien

Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland alle zwei Jahre durch einen Vorschlag der Mindestlohnkommission angepasst. Diesen Vorschlag setzt die Bundesregierung anschließend per Rechtsverordnung verbindlich um, darf jedoch keine eigenständige Abweichung nach oben oder unten vornehmen. Grundlage der Berechnungen sind Entwicklungen der Tariflöhne sowie der mittlere Verdienst (Medianlohn). Als angemessener Mindestlohn gelten international 60 Prozent des nationalen Medianlohns, womit eine zunehmende Armutsgefährdung verhindert werden soll.

Armutsgefahr betrifft Millionen Deutsche

Nach aktuellen statistischen Erhebungen waren zuletzt 15,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland – etwa 13,1 Millionen Menschen – armutsgefährdet. Laut EU-Definition gilt als armutsgefährdet, wer weniger als 60 Prozent des mittleren nationalen Einkommens zur Verfügung hat. Im Jahr 2024 lag diese Grenze für alleinstehende Personen in Deutschland bei einem verfügbaren Monatseinkommen von 1.378 Euro netto.

Vor diesem Hintergrund hatten Arbeitgeberverbände vor erheblichen wirtschaftlichen Belastungen durch zu schnelle Mindestlohn-Erhöhungen gewarnt. Die deutsche Wirtschaft steht 2025 möglicherweise vor dem dritten Rezessionsjahr in Folge, was zusätzlich zu der angespannten Debatte beiträgt.

Der Mindestlohn war in Deutschland erstmals 2015 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeführt worden. Bereits 2022 hatte die Politik einmalig von der üblichen Praxis abgewichen, indem sie den Mindestlohn per Gesetz direkt auf 12 Euro anhob – ein Vorgehen, das zu heftigen Debatten über die Unabhängigkeit der Kommission führte.