Mindestlohn steigt bis 2027 auf 14,60 Euro – Größte Erhöhung seit Einführung
| von Thomsen / Foerde.news
Finanzen – Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2025 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung zugestimmt, die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegt wurde. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 erfolgt eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro. Die Maßnahme folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.
Insgesamt entspricht das einer Erhöhung um 13,88 Prozent innerhalb von zwei Jahren – ein Anstieg, der sich in zwei Schritten vollzieht: zunächst ein Plus von 8,42 Prozent, gefolgt von weiteren 5,04 Prozent im darauffolgenden Jahr. Es handelt sich um die stärkste Lohnanhebung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015, die im Einvernehmen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beschlossen wurde.
Arbeitsministerin Bas sprach von einem „wichtigen Signal für mehr Gerechtigkeit“. Die Maßnahme sichere nicht nur eine spürbare Entlastung für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern ermögliche es auch Unternehmen, die gestiegenen Personalkosten über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Der Mindestlohn, so Bas, sei „eine Erfolgsgeschichte“ für die arbeitende Bevölkerung in Deutschland.
Während die Gewerkschaften die Entscheidung begrüßen, wird aus Teilen der Wirtschaft Kritik laut. Einige Unternehmerverbände hatten vor möglichen Belastungen für kleinere Betriebe gewarnt. Die Bundesregierung verweist hingegen auf die langfristige Planbarkeit durch die zweistufige Umsetzung.
Mit der heutigen Entscheidung wird der Mindestlohnkompromiss der Kommission rechtlich verbindlich – und markiert damit ein weiteres Kapitel im Ringen um faire Löhne in Deutschland.