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Minister Spahn will >Therapien< gegen Homosexualität verbieten

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Ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien ist aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich. Das ist das Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten und einer Fachkommission, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang April einberufen hat und fachlich von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld begleitet wird.



"Die Kommission und die Gutachter haben gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie wir ein Verbot dieser Therapien regeln können. Auf dieser Grundlage werden wir auf das Justizministerium zugehen, um zügig zu entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen. Meine Haltung ist klar: Ich bin für ein Verbot dieser Therapien. Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig." Bundesgsundheitsminister Spahn

Beispiele für Therapien

Der Handlungsbedarf wurde auch durch die Betroffenen von sog. Konversionstherapien sehr deutlich, die in der Kommission ihre Leidensgeschichten beschrieben und damit auch die negativen Folgen solcher Angebote deutlich gemacht haben.

Im Verlauf einer allgemeinen Psychotherapie wurde bei einer Betroffenen erst nach einem Jahr die Veränderung ihrer Homosexualität zum „Therapieziel“. Dies geschah für die Betroffene völlig unerwartet. Die Maßnahmen der „Therapeutin“ umfassten u.a. eine Lichttherapie und indoktrinierende Gespräche. Die Therapie wurde beendet als auch eine Elektroschockbehandlung vorgeschlagen wurde.

Ein weiterer Betroffener wurde in seinem religiösen Umfeld wegen Homosexualität diskriminiert und suchte deshalb nach Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Er geriet dabei an verschiedene Anbieter, die versteckt sogenannte „Konversionsverfahren” zur Behandlung von Homosexualität anboten. In Folge dieser Therapien brach er sämtliche Sozialkontakte zu homosexuellen Menschen ab. Die so hervorgerufene Isolation führte schließlich zum Therapieabbruch.

 

 

Ergebnisse der wissenschaftlichen Gutachten

Professor Dr. med. Peer Briken (UKE Hamburg) stellt in seinem Kurzgutachten fest, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher keiner Behandlung bedürfe. Außerdem sei die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung von außen wissenschaftlich betrachtet höchst unwahrscheinlich. Viel mehr gäbe es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher „Therapien“. Deshalb sollten sie aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht keine Anwendung finden.

Das Kurzgutachten von Professor Dr. iur. Martin Burgi (LMU München) zeigt auf, dass Verbotsregelungen verfassungsrechtlich möglich seien. Dies gelte teilweise auch für eine Verankerung des Verbots im Strafrecht. Gesetzliche Verbote müssten dabei unterscheiden, an wen sich das Verbot jeweils richte und wen es schützen solle.

Einen Abschlussbericht der Bestandsaufnahme wird das Bundesministerium der Gesundheit gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld voraussichtlich Ende August veröffentlichen.

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