- Nachrichten -
Folge uns auf Instagram und Facebook
->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

Mitnahme von E-Scootern in Bussen neu geregelt

von

Ab 16. Oktober 2017 werden nur noch dafür zugelassene E-Scooter im Bus mitgenommen

Nach über zweijährigen Verhandlungen ist in der ersten Jahreshälfte 2017 eine bundesweit einheitliche Erlassregelung der Länder zur Mitnahme von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen des ÖPNV in Kraft getreten. Dieser Erlass regelt alle wesentlichen Kriterien für die Mitnahme von E-Scootern. Ab dem ersten Oktober wird auch Aktiv Bus Flensburg GmbH diese Regelungen konsequent anwenden. Für Betroffene bestehen verschiedene Informationsangebote.

-Anzeige-

www.förde.news

Während der zurückliegenden Monate hatte Aktiv Bus trotz nicht unerheblicher Sicherheitsbedenken die Mitnahme von E-Scootern im Einzelfall toleriert. Nachdem die Rechtslage inzwischen eindeutig geregelt ist, wird auch Aktiv Bus mit Beginn der Herbstferien, d.h. ab dem 16. Oktober 2017, die Mitnahme von E-Scootern konsequent auszuschließen, es sei denn, es handelt sich um E-Scooter, die den klar definierten Anforderungen für die Mitnahme im Bus vollumfänglich gerecht werden. 

Diese Vorgehensweise wurde in enger Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Flensburg, Herrn Christian Eckert, vereinbart und festgelegt. 

Für die Mitnahme von E-Scootern im Bus müssen sowohl beim E-Scooter und dessen Benutzer als auch bei der Ausstattung des Busses festgelegte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Mitnahmepflicht besteht generell nur für vierrädrige E-Scooter bis zu einer Gesamtlänge von maximal 1,2 Metern und einem Gesamtgewicht mit aufsitzender Person plus Zuladung von insgesamt höchstens 300 Kilogramm. Außerdem muss die Standsicherheit der E-Scooter gewährleistet sein, unter anderem z.B. über eine zusätzliche Feststellbremse. Darüber hinaus müssen E-Scooter für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein, bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten, sowie über ausreichend Bodenfreiheit und Steigfähigkeit verfügen, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können. Außerdem darf der E-Scooter über keine zusätzlichen Anbauten verfügen, die eine rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Grundsätzlich muss schon in der Bedienungsanleitung eines E-Scooters herstellerseitig ausdrücklich die Eignung für die Mitnahme im Bus festgestellt sein.
  • Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen selbständig rückwärts in den Bus einfahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen können.
  • Die Linienbusse müssen zur E-Scooter-Mitnahme einen ausreichend dimensionierten Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten. Aktiv Bus hat seinen Fuhrpark deshalb inzwischen vollständig mit entsprechend langen Haltebügeln umgerüstet.
-Anzeige-

www.förde.news

Da es nach dem Kenntnisstand von Aktiv Bus aktuell kaum einen E-Scooter auf dem Markt gibt, der herstellerseitig entsprechend für die Mitnahme im Bus vorgesehen ist, muss davon ausgegangen werden, dass ab dem 16. Oktober 2017 die meisten E-Scooter nicht mehr im Bus mitgenommen werden dürfen. Dies betrifft auch Nutzerinnen und Nutzer, die bisher aus Kulanzgründen trotz der bestehenden Sicherheitsbedenken noch mitgenommen worden waren. 

Um die Betroffenen über die neue Regelung ausreichend und rechtzeitig zu informieren, wurde in Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Flensburg eine speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene Fahrgastinformation erstellt. Diese wird vom Fahrpersonal an alle mit einem E-Scooter den Bus nutzenden Fahrgäste ausgehändigt. Zusätzlich verschickt Aktiv Bus diese Fahrgastinformation auch an Sanitätshäuser und Behinderteneinrichtung. Für alle Interessierten steht sie außerdem unter www.aktiv-bus.de/service/aktuell zum Download zur Verfügung. 

Um eventuell bestehende weiterführende Informationsbedarfe abzudecken, bieten Aktiv Bus den Betroffenen eine vertiefende Informationsveranstaltung an. Interessierte Personen können sich bis zum 31. Oktober 2017 unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) bei Aktiv Bus (service@aktiv-bus.de; 0461-150170) melden. Sie werden dann zeitnah persönlich zu einer Info-Veranstaltung eingeladen.

->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

www.förde.news

Während der zurückliegenden Monate hatte Aktiv Bus trotz nicht unerheblicher Sicherheitsbedenken die Mitnahme von E-Scootern im Einzelfall toleriert. Nachdem die Rechtslage inzwischen eindeutig geregelt ist, wird auch Aktiv Bus mit Beginn der Herbstferien, d.h. ab dem 16. Oktober 2017, die Mitnahme von E-Scootern konsequent auszuschließen, es sei denn, es handelt sich um E-Scooter, die den klar definierten Anforderungen für die Mitnahme im Bus vollumfänglich gerecht werden. 

Diese Vorgehensweise wurde in enger Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Flensburg, Herrn Christian Eckert, vereinbart und festgelegt. 

Für die Mitnahme von E-Scootern im Bus müssen sowohl beim E-Scooter und dessen Benutzer als auch bei der Ausstattung des Busses festgelegte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine Mitnahmepflicht besteht generell nur für vierrädrige E-Scooter bis zu einer Gesamtlänge von maximal 1,2 Metern und einem Gesamtgewicht mit aufsitzender Person plus Zuladung von insgesamt höchstens 300 Kilogramm. Außerdem muss die Standsicherheit der E-Scooter gewährleistet sein, unter anderem z.B. über eine zusätzliche Feststellbremse. Darüber hinaus müssen E-Scooter für die Rückwärtseinfahrt in den Bus geeignet sein, bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten, sowie über ausreichend Bodenfreiheit und Steigfähigkeit verfügen, um über eine mit maximal 12 % geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können. Außerdem darf der E-Scooter über keine zusätzlichen Anbauten verfügen, die eine rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Grundsätzlich muss schon in der Bedienungsanleitung eines E-Scooters herstellerseitig ausdrücklich die Eignung für die Mitnahme im Bus festgestellt sein.
  • Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen selbständig rückwärts in den Bus einfahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vornehmen und die Ausfahrt aus dem Bus bewerkstelligen können.
  • Die Linienbusse müssen zur E-Scooter-Mitnahme einen ausreichend dimensionierten Rollstuhlplatz mit einem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, um die sichere Aufstellung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten. Aktiv Bus hat seinen Fuhrpark deshalb inzwischen vollständig mit entsprechend langen Haltebügeln umgerüstet.
-Anzeige-

www.förde.news

Da es nach dem Kenntnisstand von Aktiv Bus aktuell kaum einen E-Scooter auf dem Markt gibt, der herstellerseitig entsprechend für die Mitnahme im Bus vorgesehen ist, muss davon ausgegangen werden, dass ab dem 16. Oktober 2017 die meisten E-Scooter nicht mehr im Bus mitgenommen werden dürfen. Dies betrifft auch Nutzerinnen und Nutzer, die bisher aus Kulanzgründen trotz der bestehenden Sicherheitsbedenken noch mitgenommen worden waren. 

Um die Betroffenen über die neue Regelung ausreichend und rechtzeitig zu informieren, wurde in Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Flensburg eine speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene Fahrgastinformation erstellt. Diese wird vom Fahrpersonal an alle mit einem E-Scooter den Bus nutzenden Fahrgäste ausgehändigt. Zusätzlich verschickt Aktiv Bus diese Fahrgastinformation auch an Sanitätshäuser und Behinderteneinrichtung. Für alle Interessierten steht sie außerdem unter www.aktiv-bus.de/service/aktuell zum Download zur Verfügung. 

Um eventuell bestehende weiterführende Informationsbedarfe abzudecken, bieten Aktiv Bus den Betroffenen eine vertiefende Informationsveranstaltung an. Interessierte Personen können sich bis zum 31. Oktober 2017 unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) bei Aktiv Bus (service@aktiv-bus.de; 0461-150170) melden. Sie werden dann zeitnah persönlich zu einer Info-Veranstaltung eingeladen.

-->

Zurück