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Neue 30er Zone an der Goethe-Schule

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Die neue 30er-Zone an der Goethe-Schule in Flensburg- Fotos:Stadtanzeiger.de

Kinder brauchen einen besonderen Schutz – das gilt auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist Vorsicht geboten, so Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Ein neuer Rechtsrahmen wurde geschaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder, so Dobrindt weiter.

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Bis letztes Jahr waren die Hürden für eine neu eingerichtete 30er Zone sehr hoch: An den fraglichen Stellen musste bisher ein sogenannter Unfallschwerpunkt vorhanden sein. Diese Hürde wurde mit der Änderung in der Straßenverkehrsordnung geändert. So heißt es nun:

  • Absenkung der Eingriffsschwelle. Damit wird die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden.
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen.
  • Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Verkehrserziehung – die Radfahrprüfung findet in der Regel erst zum Ende der Grundschulausbildung statt – z. B. altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen.
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Die Gesetzesänderung zeigte in Flensburg an mehreren Schulen Wirkung. An der Kurt-Tucholsky-Schule in der Richard-Wagner-Straße (Ortsteil Engelsby) war es schon vor einiger Zeit so weit, und seit dem 18. Dezember wird das Tempo auch an der Goethe-Schule in der Bismarckstraße auf 30 km/h herabgeregelt.

Montags bis Freitags in der Zeit von 7 bis 16 Uhr gilt ab sofort auf 100 Metern stadtauswärts und auf 170 Metern stadteinwärts an den beiden Häusern der Goethe-Schule jeweils Tempo 30. Außerhalb der genannten Zeiten bleibt es bei den innerörtlichen 50 km/h.

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Bis letztes Jahr waren die Hürden für eine neu eingerichtete 30er Zone sehr hoch: An den fraglichen Stellen musste bisher ein sogenannter Unfallschwerpunkt vorhanden sein. Diese Hürde wurde mit der Änderung in der Straßenverkehrsordnung geändert. So heißt es nun:

  • Absenkung der Eingriffsschwelle. Damit wird die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden.
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen.
  • Kinder sind bis zum Abschluss ihrer Verkehrserziehung – die Radfahrprüfung findet in der Regel erst zum Ende der Grundschulausbildung statt – z. B. altersbedingt noch nicht in der Lage, allgemeine Gefahren und hier insbesondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen.
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Montags bis Freitags in der Zeit von 7 bis 16 Uhr gilt ab sofort auf 100 Metern stadtauswärts und auf 170 Metern stadteinwärts an den beiden Häusern der Goethe-Schule jeweils Tempo 30. Außerhalb der genannten Zeiten bleibt es bei den innerörtlichen 50 km/h.

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