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Neue Regeln für die Flensburger Förde: Wildmuschelfischerei vor dem Aus

 |  von Thomsen / Foerde.news

Ab Januar 2027 soll Schluss sein mit der Wildmuschelfischerei in der Förde - Archivfoto: Thomsen

Flensburg – Die deutsch-dänische Kommission hat sich auf neue Fischereiregeln für die Flensburger Innenförde verständigt. Künftig sollen dort nur noch passive Fanggeräte erlaubt sein. Damit würde die Wildmuschelfischerei faktisch beendet. Die neuen Bestimmungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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Im Streit um die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde zeichnet sich eine Lösung ab. Wie aus der Antwort der schleswig-holsteinischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des SSW hervorgeht, hat sich die zuständige deutsch-dänische Kommission im Juli 2026 einvernehmlich auf einen Entwurf für neue Fischereiregeln verständigt.

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Demnach soll in der Flensburger Innenförde künftig nur noch der Einsatz passiver Fanggeräte wie Reusen und Stellnetze erlaubt sein. Für die Wildmuschelfischerei hätte diese Regelung weitreichende Folgen: Sie erfolgt bislang mit Schleppgeräten, die über den Meeresboden gezogen werden. Ein Verbot aktiver Fanggeräte würde diese Form der Fischerei damit faktisch beenden.

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Der Flensburger Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer, begrüßt die Einigung. „Es freut mich sehr zu hören, dass nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden beim Verbot der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde“, erklärte er.

Dirschauer verweist dabei auf den aus seiner Sicht schlechten ökologischen Zustand der Förde. Der Meeresboden sei bereits stark geschädigt. „Für die Förde ist jedes weitere über den Grund gezogene Schleppnetz eines zu viel“, so der SSW-Politiker.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums sollen die neuen Regeln am 1. Januar 2027 in Kraft treten. In Deutschland und Dänemark werden derzeit die notwendigen Rechtsetzungsverfahren vorbereitet. In Schleswig-Holstein soll die bestehende Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde vom 15. Februar 1960 durch eine neue Verordnung ersetzt werden.

Der Entwurf der neuen Landesverordnung wird nach Angaben der Landesregierung derzeit auf seine Rechtsförmlichkeit geprüft. Anschließend sollen die notwendigen Beteiligungs- und Anhörungsverfahren beginnen. Ein erneuter Austausch innerhalb der deutsch-dänischen Kommission wäre nur dann erforderlich, wenn sich daraus zwingende inhaltliche Änderungen ergeben.

Dirschauer kündigte an, den weiteren Verlauf aufmerksam zu verfolgen. Nach dem langen politischen Ringen bestehe nun die Hoffnung, dass die Wildmuschelfischerei in der Förde dauerhaft beendet werde. Für den Schutz des Gewässers wäre dies aus Sicht des SSW ein wichtiger Schritt.

Fischerei seit 1958 grenzüberschreitend geregelt

Grundlage für die Fischerei in der Flensburger Innenförde ist ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark vom 29. Mai 1958. Darin wurde die gemeinsame Fischerei im grenzüberschreitenden Gewässer geregelt.

Das Abkommen war im Zuge der politischen Beratungen über ein Verbot der Wildmuschelfischerei erneut in den Mittelpunkt gerückt. Weil Änderungen der Fischereiregeln auf beiden Seiten der Grenze abgestimmt werden müssen, befasste sich die deutsch-dänische Kommission mit dem Thema. Mit der Einigung vom Juli 2026 ist nun die Grundlage für die entsprechenden gesetzlichen Änderungen geschaffen.