Neuregelung der Kfz-Steuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen

 |  von Thomsen / Foerde.news

Der CO²-Messwert soll die Grundlage für die künftige KFZ-Steuer sein

München (ots) - Gestern hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Kfz-Steuer auf Grundlage des tatsächlichen Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen auf den Weg gebracht. Der ADAC hält die vorgesehene Umstellung der Messmethodik von Schadstoffen auf den realitätsnäheren WLTP-Messzyklus für richtig und sinnvoll. Nur mit "echten" Verbrauchs- und Messwerten bekommen Fahrzeugkäufer und -besitzer ein tatsächliches Bild, wie es um die Umweltfreundlichkeit ihres Pkw bestellt ist. Aus diesem Grund sollte auch die künftige Kfz-Steuer am neuen CO2-Messwert ansetzen.

- Anzeige -

Um Ungleichbehandlungen der Bürger sowie Steuererhöhungen zu vermeiden, hält der ADAC die Einführung eines entsprechenden Anpassungsfaktors in der Steuerberechnungsgrundlage für dringend geboten. Nur so ist sichergestellt, dass es trotz realistischerer CO2-Werte keine Mehrbelastung für Neuwagenkäufer gibt. Bliebe es beim jetzigen Gesetzesentwurf, würden die Kfz-Steuersätze für diejenigen Autos steigen, die nach dem 1. September 2018 erstmals neu zugelassen werden. Identische Modelle, die vor diesem Stichtag zugelassen werden, müssten niedrigere Kfz-Steuersätze bezahlen.
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

- Anzeige -
Anzeige