- Nachrichten -
Folge uns auf Instagram und Facebook
->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

Omikron-Variante: Dänemark ab Sonntag Hochrisikogebiet

von

Flensburg/Dänemark - Mittlerweile liefert in Dänemark fast jeder fünfte positive PCR-Test einen Verdacht auf die als wesentlich ansteckender geltende Variante - Fotos: Iwersen

Wer seinen Weihnachtsurlaub bei unseren nördlichen Nachbarn verbringen wollte und nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist, wird von dieser Nachricht kalt erwischt: Mit einer neuen Risikobewertung haben das Auswärtige Amt, das Bundesgesundheitsministerium und das Innenministerium Dänemark am Freitagabend zum Hochrisikogebiet erklärt. Die Einstufung gilt ab der Nacht zu Sonntag.
Während es in Deutschland bislang eher Einzelfälle sind, ist die neue Variante des Coronavirus mit dem Namen „Omikron“ in Dänemark stark auf dem Vormarsch. Mittlerweile liefert in Dänemark fast jeder fünfte positive PCR-Test einen Verdacht auf die als wesentlich ansteckender geltende Variante. Angesichts der Verbreitung der Variante ist auch die Inzidenz in Dänemark in die Höhe geschnellt: Sie liegt mittlerweile bei 913 (Stand 16.12.) und hat sich seit der Bestätigung des ersten Omikron-Falles am 28. November fast verdoppelt.
Die Ausweisung Dänemarks als Hochrisikogebiet hat vor allem für umgeimpfte und nicht als genesen geltende Urlauber weitreichende Folgen: Sie müssen nach einem mehr als 24 Stunden andauernden Aufenthalt im Königreich anschließend in eine zehntägige Quarantäne. Ein vorzeitiges „Freitesten“ ist nach den derzeit geltenden Richtlinien erst ab Tag fünf nach der Wiedereinreise nach Deutschland möglich.
Zudem müssen alle Reisenden (auch Geimpfte und Genesene) sich vor Rückreise nach Deutschland über die digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) registrieren und den Nachweis bei Einreise mitführen.
Wer noch vor der Wiedereinreise seinen Impf- oder Genesenennachweis hochlädt, muss die häusliche Quarantäne nicht antreten. In jedem Fall kann die häusliche Isolation beendet werden, sobald der Nachweis hochgeladen worden ist.
Für Grenzpendler, die jenseits der Grenze arbeiten, hat die Einstufung unabhängig vom Impfstatus keine Auswirkungen - es sei denn, sie halten sich länger als 24 Stunden ununterbrochen in Dänenmark auf.
Ob Urlauber für bereits erfolgte Buchungen von Ferienunterkünften aufgrund der neuen Lage eine Rückerstattung des Reisepreises erhalten hängt indes von den Stornobedingungen des jeweiligen Vermieters ab - und auch dort sind die Regeln mittlerweile weniger großzügig gestaltet als noch vor eineinhalb Jahren. Viele Anbieter stimmen einer Rückerstattung nur noch zu, wenn die Grenze geschlossen und eine Anreise unmöglich ist.

->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

Zurück