- Nachrichten -
Folge uns auf Instagram und Facebook
->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

Rader Brücke: Land setzt Auswertung der Pkw-Radarkontrollen fort

von

Der Säulenblitzer an der Autobahn 7 vor der Rader Hochbrücke - Foto:M.Staudt - Grafikfoto.de

RENDSBURG. Die Anfang September durch einen technischen Fehler ins Stocken geratene Auswertung von Pkw-Geschwindigkeitskontrollen auf der Rader Hochbrücke wird ab sofort wieder aufgenommen. Das teilte Verkehrs-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs heute (15. Dezember) in Kiel nach einem Gespräch mit Innen-Staatssekretär Torsten Geerdts sowie dem Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Dr. Rolf-Oliver Schwemer mit. Zugleich kündigte Rohlfs an, dass die Anlage vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) technisch optimiert werden soll.

-Anzeige-

www.förde.news

Rohlfs erinnerte daran, dass es sich bei den vier Blitzer-Säulen um die einzigen im Land handelt, die im September 2015 vom LBV-SH in Eigenregie aufgestellt wurden.  Hintergrund war der 2013 akut notwendig gewordene Schutz der maroden Rader Hochbrücke vor zu schnell fahrenden Lkw. Wegen der Schwingungen, die Lkw oberhalb von 7,5 Tonnen auslösen, war die Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen vor vier Jahren auf 60 km/h begrenzt worden. „Und dieses primäre und wichtige Ziel erfüllen die Geräte bis heute zuverlässig und mit Erfolg“, sagt Rohlfs. Die gesonderte Pkw-Überwachung sei bereits damals aufgrund der technischen Möglichkeiten mitaktiviert worden. Ziel dabei sei vor allem gewesen, nach dem Lkw-Tempolimit waghalsige Überholmanöver von Pkw zu unterbinden. Die Auswertung sämtlicher Daten werde seither vom Landespolizeiamt vorgenommen.

 

Für Pkw gilt ein generelles Tempolimit von maximal 100 km/h, das bei Sturm automatisch über elektronische Anzeigentafeln auf 80 km/h und im Extremfall bis auf 60 km/h reduziert wird. Die Bußgelder der Lkw- und Pkw-Überwachung – im Jahr 2016 knapp 14.000 Fälle – fließen an den Kreis, die Verwarnungsgelder an das Land.

 

Nach Angaben des Landespolizeiamts (LPA) bleibt die Messanlage gemäß der Überwachungsleitlinie des Landes für Pkw bis auf weiteres auf einen festen Auslösegrenzwert eingestellt. „Und zwar so lange, bis die durch den Landesbetrieb beauftragte neue Software einsatzbereit ist. Es gibt also keinen Freifahrtschein für Pkw-Raser auf der Rader Hochbrücke“, sagt der zuständige LPA-Dezernatsleiter Axel Behrends.

Nach den Worten von Verkehrs-Staatssekretär Rohlfs seien die variablen Geschwindigkeits-Anzeigen für Pkw bislang nicht direkt an die Blitzersäulen gekoppelt. Sobald ein Pkw geblitzt werde, gleiche die Polizei das Messergebnis mit dem zu der Zeit geltenden Pkw-Tempolimit ab und bereite dann das entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren vor.

-Anzeige-

www.förde.news

„Nachdem uns vergangene Woche erstmals bekannt geworden ist, dass es bei der Auswertung der Daten seit Sommer offenbar zu Fehlern gekommen ist, habe ich alle Beteiligten an einen Tisch geholt, um eine rasche Lösung zu finden“, sagt Rohlfs. In einem ersten Schritt – noch im ersten Quartal 2018 – werde die Software erneuert, um dem Landespolizeiamt die fehlerfreie Auswertung zu ermöglichen. „Und für den zweiten Schritt habe ich unseren Landesbetrieb gebeten, mit dem Hersteller der Anlage Kontakt aufzunehmen um langfristig zu erreichen, dass Blitzgeräte und die variable Geschwindigkeitsanzeige für Pkw direkt miteinander gekoppelt werden können“, so der Staatssekretär. 

->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

www.förde.news

Rohlfs erinnerte daran, dass es sich bei den vier Blitzer-Säulen um die einzigen im Land handelt, die im September 2015 vom LBV-SH in Eigenregie aufgestellt wurden.  Hintergrund war der 2013 akut notwendig gewordene Schutz der maroden Rader Hochbrücke vor zu schnell fahrenden Lkw. Wegen der Schwingungen, die Lkw oberhalb von 7,5 Tonnen auslösen, war die Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen vor vier Jahren auf 60 km/h begrenzt worden. „Und dieses primäre und wichtige Ziel erfüllen die Geräte bis heute zuverlässig und mit Erfolg“, sagt Rohlfs. Die gesonderte Pkw-Überwachung sei bereits damals aufgrund der technischen Möglichkeiten mitaktiviert worden. Ziel dabei sei vor allem gewesen, nach dem Lkw-Tempolimit waghalsige Überholmanöver von Pkw zu unterbinden. Die Auswertung sämtlicher Daten werde seither vom Landespolizeiamt vorgenommen.

 

Für Pkw gilt ein generelles Tempolimit von maximal 100 km/h, das bei Sturm automatisch über elektronische Anzeigentafeln auf 80 km/h und im Extremfall bis auf 60 km/h reduziert wird. Die Bußgelder der Lkw- und Pkw-Überwachung – im Jahr 2016 knapp 14.000 Fälle – fließen an den Kreis, die Verwarnungsgelder an das Land.

 

Nach Angaben des Landespolizeiamts (LPA) bleibt die Messanlage gemäß der Überwachungsleitlinie des Landes für Pkw bis auf weiteres auf einen festen Auslösegrenzwert eingestellt. „Und zwar so lange, bis die durch den Landesbetrieb beauftragte neue Software einsatzbereit ist. Es gibt also keinen Freifahrtschein für Pkw-Raser auf der Rader Hochbrücke“, sagt der zuständige LPA-Dezernatsleiter Axel Behrends.

Nach den Worten von Verkehrs-Staatssekretär Rohlfs seien die variablen Geschwindigkeits-Anzeigen für Pkw bislang nicht direkt an die Blitzersäulen gekoppelt. Sobald ein Pkw geblitzt werde, gleiche die Polizei das Messergebnis mit dem zu der Zeit geltenden Pkw-Tempolimit ab und bereite dann das entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren vor.

-Anzeige-

www.förde.news

„Nachdem uns vergangene Woche erstmals bekannt geworden ist, dass es bei der Auswertung der Daten seit Sommer offenbar zu Fehlern gekommen ist, habe ich alle Beteiligten an einen Tisch geholt, um eine rasche Lösung zu finden“, sagt Rohlfs. In einem ersten Schritt – noch im ersten Quartal 2018 – werde die Software erneuert, um dem Landespolizeiamt die fehlerfreie Auswertung zu ermöglichen. „Und für den zweiten Schritt habe ich unseren Landesbetrieb gebeten, mit dem Hersteller der Anlage Kontakt aufzunehmen um langfristig zu erreichen, dass Blitzgeräte und die variable Geschwindigkeitsanzeige für Pkw direkt miteinander gekoppelt werden können“, so der Staatssekretär. 

-->

Zurück