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Rathausstraße: Gericht kippt Sperrung – CDU und FDP fordern sofortige Öffnung - OB will nicht in Berufung gehen

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Oberbürgermeister Dr. Fabian Geyer möchte nicht in Berufung gehen - Archivfoto: Thomsen

Flensburg – Die umstrittene Sperrung der Rathausstraße für den allgemeinen Verkehr war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und damit die Position von CDU, WiF und FDP bestätigt. Während diese die sofortige Öffnung fordern, dringen die Grünen auf eine erneute juristische Prüfung.

CDU und WiF: „Verkehrspolitik gehört in die politischen Gremien“

Die CDU/WiF-Fraktion Flensburg begrüßt das Urteil ausdrücklich. „Das Gericht hat klargestellt, dass die Sperrung der Rathausstraße durch die Verkehrsbehörde ohne rechtliche Grundlage erfolgte“, heißt es in einer Stellungnahme. Die Fraktion kritisiert, dass verkehrspolitische Entscheidungen nicht von einer Behörde ohne demokratische Legitimation getroffen werden dürften.

Besonders deutlich spricht sich die CDU/WiF-Fraktion gegen eine mögliche Berufung aus, die von den Grünen ins Gespräch gebracht wurde. „Eine erneute juristische Auseinandersetzung wäre eine unnötige Verzögerung und eine Missachtung des politischen Willens“, so die Fraktion. Sie fordert stattdessen ein durchdachtes Verkehrskonzept für die gesamte Innenstadt, das Süder- und Nordergraben mit einbezieht. Einzelmaßnahmen wie die Sperrung der Rathausstraße seien kontraproduktiv.

FDP: „Keine ideologischen Kämpfe auf dem Rücken der Autofahrer“

Auch die FDP-Fraktion (FDiF) befürwortet die Wiederöffnung der Rathausstraße. Fraktionschef Christoph Anastasiadis sieht sich durch das Urteil bestätigt: „Unsere Kritik am Vorgehen der ehemaligen Rathausspitze war berechtigt. Es gibt keinen Grund, gegen das Urteil weiter vorzugehen.“

Er wirft den Grünen vor, ideologisch motiviert gegen den Autoverkehr zu kämpfen: „Wir lehnen die Drangsalierung unserer autofahrenden Bevölkerung entschieden ab.“ Die FDP kündigte an, einer entsprechenden Ratsvorlage zur Wiederöffnung zuzustimmen.

Grüne: „Oberbürgermeister geht nicht entschieden genug gegen das Urteil vor“

Kritik an der Haltung von Oberbürgermeister Fabian Geyer kommt von den Grünen. Fraktionschefin Katja Claussen bedauert, dass er wohl keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. „Ich hätte mir mehr Entschlossenheit gewünscht. Es geht auch um das rechtliche Ansehen unserer Stadt“, so Claussen.

Sie fordert, dass das Thema Rathausstraße unabhängig von der Gerichtsentscheidung politisch diskutiert wird. „Eine gerichtliche Entscheidung als alleinige Grundlage für eine politische Weichenstellung zu betrachten, halten wir für grundfalsch.“

Gericht: Keine außergewöhnliche Gefahrenlage erkennbar

Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, dass die Sperrung nicht durch eine außergewöhnliche Gefahrenlage gerechtfertigt sei. Eine Sperrung sei nur zulässig, wenn eine konkrete Unfallgefahr bestehe – das sei hier nicht der Fall.

Die Verkehrsbehörde hatte argumentiert, die Sperrung diene der „Leichtigkeit des Verkehrs“ und verbessere den Verkehrsfluss. Das Gericht widersprach: Verkehrsströme am ZOB seien normaler Stadtverkehr und keine außergewöhnliche Erschwernis.

Wie geht es weiter?

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Stadt Flensburg prüft, ob sie Berufung einlegt. Stadtsprecher Clemens Teschendorf erklärte, dass die Verwaltung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wolle. Zudem müsse der Zustand des Nordergrabens berücksichtigt werden, bevor eine Öffnung erfolgen könne.

Oberbürgermeister Geyer hält an seinem Plan fest, die Kommunalpolitik über die künftige Verkehrsführung entscheiden zu lassen. „Geyer sagte aber in einem kurzen Statement, dass er nicht in Berufung gehen werde. Die Ratsversammlung werde nicht nur über die Rathausstraße, sondern über ein Gesamtkonzept für die Innenstadt beraten.

Bis zur abschließenden Entscheidung bleibt die Rathausstraße für den Durchgangsverkehr vorerst gesperrt.

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