Rotlichtüberwachung an neuen Blitzersäulen: Stadt Flensburg schaltet Anlagen scharf
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg – Die Stadt Flensburg nimmt in dieser Woche die Rotlichtüberwachung an den neuen Blitzersäulen in Betrieb. Dafür sind am Dienstag, 18. November 2025, an drei zentralen Kreuzungen im Stadtgebiet kurzzeitige Straßensperrungen notwendig.
Betroffen sind folgende Bereiche:
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9.30–12.00 Uhr: Kreuzungsbereich am ZOB
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12.00–14.30 Uhr: Neumarkt
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14.30–17.00 Uhr: Husumer Straße
In den genannten Zeiträumen kommt es jeweils zu mehrfachen, wenige Minuten dauernden Sperrungen. Der Verkehr wird dann kurzfristig angehalten, um die Eichmessungen durchführen zu können. Es ist mit spürbaren Behinderungen zu rechnen; die Stadt empfiehlt, die Bereiche möglichst weiträumig zu umfahren.
„Die Anlagen müssen geeicht werden, damit jede Messung gerichtsfest ist und die Verkehrsteilnehmenden sich auf eine rechtssichere Überwachung verlassen können“, erklärt Stadtpressesprecher Christian Reimer. Die neuen Säulen hätten bislang ausschließlich Geschwindigkeitsverstöße erfasst. „Künftig werden an diesen Standorten zusätzlich Rotlichtverstöße dokumentiert. Damit erhöhen wir die Sicherheit an besonders unfallträchtigen Kreuzungen“, so Reimer weiter.
Nach Abschluss der Eichungen wird die Rotlichtfunktion der Blitzersäulen unmittelbar aktiviert. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen dann damit rechnen, bei einem Haltelinien- oder Rotlichtverstoß automatisch erfasst zu werden.
Wer künftig in Flensburg bei Rot erwischt wird, muss – wie bundesweit – mit deutlichen Sanktionen rechnen. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog gilt:
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Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel kürzer als 1 Sekunde rot):
mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. -
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot):
in der Regel 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot.
Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender oder gar zu einem Unfall mit Sachschaden, können die Beträge auf bis zu 360 Euro ansteigen; auch dann drohen zwei Punkte und ein Fahrverbot.
Die Höhe der Bußgelder zeigt, wie ernst der Gesetzgeber Rotlichtverstöße nimmt, eine rote Ampel zu ignorieren, ist kein Kavaliersdelikt – es gefährdet Menschenleben.
