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Schleswig-Holstein verabschiedet sich vom Fehlerquotienten: Eine neue Ära der Rechtschreibbewertung beginnt

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Ab dem Schuljahr 2024/25 sollen die neuen Regeln in Kraft treten - Foto: Thomsen

Schleswig-Holstein - In einer Kehrtwende der Bildungspolitik hat das nördlichste Bundesland Deutschlands, Schleswig-Holstein, angekündigt, ab dem Schuljahr 2024/2025 den traditionellen Fehlerquotienten bei der Bewertung von Rechtschreibkompetenzen im Deutschunterricht abzuschaffen. Diese Neuerung markiert einen signifikanten Wandel in der Herangehensweise an die Bewertung schulischer Leistungen und hebt die Bedeutung einer differenzierten und qualitativen Rückmeldung gegenüber der bloßen Quantifizierung von Fehlern hervor.

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) erklärte, dass trotz des Wegfalls des Fehlerquotienten die korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung weiterhin eine zentrale Rolle in der schulischen Bewertung spielen werden. Die Entscheidung zielt darauf ab, die Rechtschreib- und Zeichensetzungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler umfassender zu fördern und gerechter zu bewerten.

 

Die bisherige Praxis, die Notenvergabe streng an die Anzahl der Rechtschreibfehler zu koppeln – zum Beispiel die Vergabe der Note 2 bei einem Fehler auf 149 Wörter oder der Note 3 bei einem Fehler auf 99 Wörter – wird somit abgelöst durch ein System, das eine umfassendere Einschätzung der individuellen Kompetenzen der Lernenden ermöglicht.

Ministerin Prien betonte die didaktische Bedeutung dieser Reform. Sie erläuterte, dass Schülerinnen und Schüler in Zukunft durch eine "differenzierte Rückmeldung" detaillierte Informationen über die Schwerpunkte ihrer Fehler sowie über die Systematik hinter diesen Fehlern erhalten werden. Dieser Ansatz ermöglicht es Lehrkräften, die Rechtschreibfähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler fairer und umfassender zu bewerten.

Zur Unterstützung der Lehrkräfte bei dieser Umstellung entwickelt das Bildungsministerium einen differenzierten Analysebogen, der pünktlich zum neuen Schuljahr zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses Werkzeug soll eine gezielte und individuelle Rückmeldung an die Lernenden erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung ihrer Rechtschreibkompetenz leisten.

Schleswig-Holstein reiht sich mit dieser Neuerung in die Liste der Bundesländer ein, die bereits von der traditionellen Bewertungsmethode abgerückt sind, und stellt sich damit gegen den bisherigen Trend, Rechtschreibfehler als primäres Kriterium für die Notenvergabe zu nutzen. Hessen und Schleswig-Holstein waren bislang die letzten Bundesländer, die den Fehlerquotienten anwendeten, wobei nun lediglich ein Bundesland an dieser Praxis festhält. Diese Entwicklung spiegelt eine bundesweite Tendenz zur Vereinheitlichung der Prüfungsbedingungen wider und markiert einen bedeutenden Schritt in der Evolution des deutschen Bildungssystems.

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