Starkregen in Flensburg: Stadt setzt auf Prävention und langfristige Planung

 |  von Thomsen / Foerde.news

Die Niederschlagswasserkanäle werden vom TBZ laufend saniert und an aktuelle Anforderungen angepasst - Archivfotos: Thomsen

Flensburg –

Die schweren Starkregenfälle im Juli 2025 beschäftigen weiterhin Politik und Verwaltung. Auf eine Anfrage der SSW-Ratsfraktion hat die Stadtverwaltung nun detailliert erläutert, welche Folgen die Unwetter hatten, welche Lehren daraus gezogen wurden und welche Maßnahmen kurz- und langfristig geplant sind, um die Stadt besser auf Extremwetter vorzubereiten.

- Anzeige -

Lokale Unwetter mit hoher Intensität

Am 24. Juli 2025 kam es im Westen Flensburgs zu einem sehr lokal begrenzten Starkregenereignis. Innerhalb von nur 60 Minuten fielen rund 70 Millimeter Regen. Betroffen waren insbesondere die Stadtteile Klues, Nordstadt, Galwik und Westliche Höhe. In mehreren Bereichen kam es dadurch zu temporären Überstauungen des Niederschlagswassers, also zu kurzzeitigen Überschwemmungen auf Grundstücken und Straßen.

- Anzeige -
Anzeige

Trotz der hohen Niederschlagsmengen meldet die Verwaltung keine Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Weder Straßen noch Leitungsnetze oder öffentliche Gebäude seien durch das Ereignis dauerhaft beeinträchtigt worden.

- Anzeige -

Neben dem Unwetter am 24. Juli registrierte die Feuerwehr ein weiteres Starkregenereignis am 30. Juli 2025. Bei beiden Lagen verzeichnete sie jeweils nur eine einstellige Zahl an Einsätzen – ein Hinweis darauf, dass die Auswirkungen zwar lokal zum Teil gravierend, aber räumlich stark begrenzt waren.

Feuerwehr richtet Sandsackausgabestelle ein

Beim zweiten Ereignis am 30. Juli reagierte die Feuerwehr kurzfristig: In Abstimmung mit Oberbürgermeister und Pressestelle wurde auf dem Hof der Berufsfeuerwehr eine Sandsackausgabestelle eingerichtet. Über soziale Medien informierte die Stadt die Bevölkerung über das Angebot. Insgesamt wurden 283 Sandsäcke an rund 40 Personen ausgegeben.

In einer anschließenden Auswertung kam die Feuerwehr zu dem Schluss, dass der Standort auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr nicht optimal sei. Künftig soll ein besser erreichbarer Ort im Stadtgebiet genutzt werden, derzeit wird der Campus-Sandparkplatz als mögliche Alternative geprüft. Bei Hochwasserlagen soll zusätzlich eine Ausgabestelle in unmittelbarer Nähe des betroffenen Bereichs eingerichtet werden. Nach Angaben der Verwaltung lässt sich eine solche Ausgabe mit etwa zwei Stunden Vorlauf organisieren.

Auch intern zieht die Feuerwehr Konsequenzen: Die bestehenden Handlungsanweisungen für Führungskräfte, die bislang auf Hochwasserereignisse ausgerichtet waren, wurden um Regelungen für Starkregenlagen ergänzt.

Begrenzte Vorwarnzeit – hohe Anforderungen an Vorsorge

Die Verwaltung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass extreme Starkregenereignisse in der Regel sehr lokal und spontan auftreten. Sowohl Ort als auch Zeitpunkt ließen sich meist nur sehr kurzfristig abschätzen. Das schränke die Möglichkeiten ein, Einsatzkräfte oder Bevölkerung rechtzeitig vorzubereiten.

Umso wichtiger sei die Eigenvorsorge: Eigentümerinnen und Eigentümer müssten vorbeugende Schutzmaßnahmen am eigenen Haus treffen, etwa durch die Bereithaltung von Sandsäcken, Pumpen oder mobilen Steck- bzw. Flutschotts für Türen und Fenster. Gleichzeitig gelte: Jede Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahme – etwa entsiegelte Hofflächen, Mulden oder Grünflächen – helfe, Wasser aufzunehmen und zurückzuhalten und so die Menge des oberirdisch abfließenden Regenwassers zu reduzieren, insbesondere in gefährdeten Quartieren.

Die Stadt geht davon aus, dass durch den Klimawandel Starkregenereignisse künftig häufiger und intensiver auftreten werden. Starkregen sei in Flensburg kein Ausnahmeereignis mehr, sondern ein Risiko, auf das sich die Stadt dauerhaft einstellen müsse.

Information und Beratung für Grundstückseigentümer

Kurzfristig setzt die Verwaltung vor allem auf verbesserten Objektschutz und mehr Information. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) informiert Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer über verschiedene Kanäle, unter anderem über städtische Internetseiten sowie direkte Beratungsangebote, auch auf Basis der Starkregengefahrenkarte. Bürgerinnen und Bürger erhalten dort Hinweise, wie sie ihre Gebäude und Grundstücke besser schützen können.

Zur Verfügung stehen zudem Informationsangebote des Landes Schleswig-Holstein, darunter eine landesweite Starkregenkarte sowie ein Flyer zum Umgang mit Starkregenereignissen. Ergänzend hat das TBZ eigenes Informationsmaterial und häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema erarbeitet. Diese Angebote sollen helfen, bereits im Vorfeld Schäden zu vermeiden.

Wie bei den Ereignissen im Juli will die Feuerwehr auch künftig bei Starkregen- und Hochwasserlagen die Bereitstellung von Sandsäcken organisieren. Weitere kurzfristige Maßnahmen sind laut Verwaltung derzeit nicht geplant.

Langfristige Anpassung: Kanalisation, Stadtplanung, Entsiegelung

Seit rund 30 Jahren wird die Flensburger Kanalisation in einem kontinuierlichen Prozess saniert und an neue Anforderungen angepasst. Dazu gehört auch die Vergrößerung von Stauraumkapazitäten, etwa durch größere Querschnitte, soweit dies im vorhandenen Straßenraum möglich ist. Veränderte Niederschlagsmuster fließen nach Angaben der Verwaltung in die Dimensionierung der Kanäle ein.

Bei städtebaulichen Neubauprojekten und Sanierungen achten Stadtplanung und Untere Wasserbehörde verstärkt auf eine wassersensible Stadtgestaltung. In Bebauungsplänen werden Maßnahmen wie oberflächennahe Regenwasserversickerung oder Regenwasserrückhaltung festgeschrieben – etwa in der Gartenstadt Weiche oder beim Neubau des Krankenhauses.

Eine wichtige Grundlage ist dabei ein Erlass des Landes Schleswig-Holstein zum Umgang mit Regenwasser, der einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt zum Ziel hat. Regenwasser soll möglichst auf den Grundstücken versickern oder verdunsten, um Einleitungen in die Kanalisation zu reduzieren.

Zur Reduzierung der Flächenversiegelung verweist die Stadt auf die Strategie 2030+ mit dem Ziel „Netto-Null“ bei zusätzlicher Versiegelung. Das Thema finde auch über das Naturschutzrecht Eingang in Planungsverfahren. Entsiegelungsmaßnahmen würden bislang zwar überwiegend kleinflächig im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung umgesetzt, könnten aber künftig durch ein im Aufbau befindliches Entsiegelungskataster gezielter geplant werden.

Strategische Konzepte und fehlende Kapazitäten

Für eine langfristige, nachhaltige Klimaanpassung verweist die Verwaltung auf bestehende strategische Grundlagen: Klimawandelanpassungskonzept, Strategie 2030+, den Landschaftsplan 2023 sowie Leitlinien zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Diese Dokumente enthalten Maßnahmen und vertiefende Planungen, die sowohl für Klimaanpassung, Stadtentwicklung als auch für den Hochwasserschutz richtungsweisend seien.

Als weitere Bausteine hält die Verwaltung die Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Rahmenplans sowie eines umfassenden Entsiegelungskonzepts für sinnvoll. Letzteres wurde bereits angestoßen; für die konzeptionelle Phase konnten Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeworben werden. Ziel ist es, strategisch wichtige Flächen für Entsiegelungsmaßnahmen zu identifizieren.

Allerdings verweist die Stadt auch auf begrenzte personelle Ressourcen: Die konzeptionelle Erarbeitung weiterer Planungsinstrumente sei wünschenswert, könne derzeit aber nicht im vollen Umfang geleistet werden.

Finanzierungsmöglichkeiten und Herausforderungen

Konkrete bauliche Maßnahmen ergeben sich aus dem Klimawandelanpassungskonzept und dem Maßnahmenkatalog des Landschaftsplans. Hürden bestünden vor allem bei der Verfügbarkeit passender Flächen und in der Komplexität mancher Projekte.

Maßnahmen an Gewässern und in der Straßenentwässerung werden im Sondervermögen Infrastruktur berücksichtigt. Die Niederschlagswasserkanäle werden vom TBZ laufend saniert und an aktuelle Anforderungen angepasst.

Zur Finanzierung stehen der Stadt verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Dazu gehören das Bundesprogramm „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (AKN), bei dem die Kommune einen Eigenanteil tragen muss, sowie Programme der Städtebauförderung, über die ebenfalls Klimaanpassungs- und Entsiegelungsmaßnahmen beantragt werden können. Mit der Fortschreibung der Städtebauförderungsrichtlinien ab 2026 sollen Klimaanpassungsmaßnahmen noch stärker förderfähig werden.

Politische Grundlage für weitere Entscheidungen

Die Anfrage der SSW-Ratsfraktion und die ausführliche Antwort der Verwaltung machen deutlich: Starkregenereignisse gehören längst zum Alltag der kommunalen Planung. Der vorliegende Bericht soll als sachliche Grundlage dienen, um den politischen Handlungsbedarf bei der Klimafolgenanpassung klar zu benennen und künftige Entscheidungen über Investitionen in Infrastruktur, Stadtplanung und Prävention fundiert zu treffen.