Tödlicher Drogen-Deal? 30 Messerstiche – Prozessbeginn in Flensburg
| von Thomsen / Foerde.news
Flensburg / Schleswig – Der Pressesprecher des Landgerichts Flensburg, Stefan Wolf, teilt mit, dass sich ein 26-jähriger deutscher Staatsangehöriger demnächst vor der Großen Strafkammer verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord – unter den Mordmerkmalen Habgier, Heimtücke und Ermöglichung einer anderen Straftat – sowie besonders schweren Raub mit Todesfolge und besonders schwere räuberische Erpressung zur Last. Tatort ist in beiden Fällen die Stadt Schleswig.
Nach der Anklageschrift soll sich am 11. Mai 2025 in der Schleistraße in Schleswig zunächst ein Raubüberfall ereignet haben. Der Angeklagte soll demnach maskiert zwei Personen, eine Frau und einen Mann, angesprochen und die Herausgabe von Wertsachen gefordert haben. Nachdem beide zunächst nichts aushändigten, habe er mit einer geladenen Schreckschusspistole einen Schuss in die Luft abgegeben. Daraufhin habe die Frau ihr Portemonnaie übergeben. Der Mann soll jedoch auf den Angeklagten zugegangen sein und sinngemäß geäußert haben, bei der Waffe handele es sich lediglich um eine Schreckschusspistole. Der Angeklagte sei daraufhin mit einem Fahrrad geflüchtet.
Am 5. Juli 2025 soll es dann zu der tödlichen Tat gekommen sein. Nach Überzeugung der Anklagebehörde habe der Angeklagte den späteren Geschädigten unter dem Vorwand kontaktiert, Drogen kaufen zu wollen, und ein Treffen mit ihm vereinbart. Tatsächlich habe er sich in einer finanziell schwierigen Lage befunden und den Entschluss gefasst, den Geschädigten mit einem Messer zu töten, um an Drogen und Wertgegenstände zu gelangen.
Gegen 23.47 Uhr soll es im Bereich eines Parks am Tegelbarg in Schleswig zu dem Treffen gekommen sein. Unmittelbar nach Zusammentreffen soll der Angeklagte den Geschädigten angegriffen und mehrfach mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Laut Anklage wurden dem Opfer mindestens 30 Stiche mit einem Messer sowie fünf weitere Stiche mit einem anderen Gegenstand zugefügt. Der Mann verstarb demnach kurze Zeit später an starken Einblutungen in den Brustbereich. Der Geschädigte habe mit einem Angriff nicht gerechnet und sich in der Dunkelheit kaum zur Wehr setzen können.
Im Anschluss soll der Angeklagte aus den Kleidertaschen des Geschädigten unter anderem rund 1.100 Euro Bargeld, ein Smartphone, eine Kreditkarte, eine geringe Menge Kokain sowie eine Schuldnerliste an sich genommen haben, auf der auch sein eigener Name verzeichnet gewesen sein soll. Den Leichnam habe er danach vom mutmaßlichen Tatort weggezogen und einen Hang hinuntergestoßen.
Der 26-Jährige befindet sich seit dem 6. Juli 2025 in Untersuchungshaft. Die Eltern und Geschwister des Getöteten haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.
Der Prozessauftakt vor dem Landgericht Flensburg ist für den 29. Dezember 2025 terminiert. Am ersten Verhandlungstag wird zunächst die Anklage verlesen. Die Hauptverhandlung soll anschließend an folgenden Tagen jeweils um 10.00 Uhr fortgesetzt werden: 9., 15., 19., 21., 28. und 30. Januar sowie 2., 6., 9., 12., 16. und 18. Februar 2026.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Angeklagte als unschuldig.