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Trinkwasserpreise 2023 unverändert – Strompreis angepasst

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Die Fernwärmepreise 2023 kommunizieren die Stadtwerke Anfang Dezember 2022, in der Hoffnung, dass bis dahin alle notwendigen politischen Entscheidungen feststehen - Foto: Thomsen

Flensburg - Für Trinkwasser bleibt der Preis in 2023 auf dem Niveau von 2022 und wird nicht verändert. Wie nahezu alle deutschen Stromversorger müssen die Stadtwerke Flensburg aber ihre Strompreise für das Jahr 2023 anpassen. Hauptgrund sind die extrem gestiegenen Beschaffungskosten an den Energiemärkten. Gedämpft werden könnte die Anpassung durch die Strompreisbremse der Bundesregierung.

Wie kommt es zur Strompreisanpassung? Der Strompreis für die Region setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: Beschaffungskosten für Rohstoffe zur Energieproduktion, Kosten für den Stromeinkauf am skandinavischen Markt, staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern sowie den Netznutzungsentgelten. Während sich der staatliche Anteil pro Kilowattstunde nur im niedrigen Nachkommastellenbereich verändert hat, sind die Energie- und Beschaffungskosten extrem gestiegen. Der reine Strompreis an der Börse lag Anfang des Jahres noch bei rund 15 Ct pro Kilowattstunde und vervielfachte sich an einigen Tagen des Jahres 2022 auf bis zu 100 Ct/kWh. Die Stadtwerke kaufen Strom vor allem in den Sommermonaten extern zu, da dies bei wenig Wärmebedarf finanziell sinnvoller ist als die Eigenproduktion im Kraftwerk. Auch die Beschaffungspreise für Erdgas und Steinkohle stiegen im dreistelligen prozentualen Bereich und die CO2-Zertifikatspreise entwickeln sich, wie staatlich gewollt, ebenfalls stark nach oben.

Auf Basis einer strukturiert ausgelegten Beschaffungspolitik konnten die Stadtwerk zumindest für das Jahr 2022 die extremen Preissprünge der Märkte abfedern. Die aktuelle politische Lage in Europa trägt aber weiter zu einer anhaltenden Anspannung der Preissituation an allen Energiemärkten bei. Das Preisniveau ist sehr hoch und es ist derzeit nicht vorhersehbar, ob und wann mit einer nachhaltigen Entspannung zu rechnen ist.

Aufgrund dieser Situation ist eine Anpassung des verbrauchsabhängigen Arbeitspreises und des fixen Grundpreises für Strom zum 01. Januar 2023 notwendig. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis steigt erstmals seit 2017, jedoch eher leicht, während der Arbeitspreis sich deutlicher ändert. Bei einer Wohnung (Verbrauch 2.000 kWh p.a.) führt das zu höheren Kosten von 23,36 Euro/Monat, bei einem Haus (4.000 kWh p.a.) sind es 45,93 Euro/Monat.

Dr. Dirk Wernicke, Geschäftsführer Stadtwerke Flensburg: „Den Trinkwasserpreis für 2023 werden wir konstant halten und nicht anpassen. Beim Strom warten wir gespannt auf die Strompreisbremse der Bundesregierung und haben alles vorbereitet, um diese fristgerecht umzusetzen und unsere Kunden entlasten zu können. Wir gehen davon aus, dass wir auch nach der Strompreisanpassung weiterhin unter dem schleswig-holsteinischen Durchschnittspreis liegen werden. Das Gleiche gilt für den Fernwärmepreis, der mit allen Stützungsmaßnahmen moderater ausgestaltet werden kann als berichtet.“

Prozentual entwickelt sich der Strompreis je nach Verbrauch um 41 % für eine Wohnung und 43 % für ein Haus nach oben. Gemeinsam betrachtet liegt die prozentuale Änderung von Strom und Trinkwasser zwischen 30 % bei einer Wohnung und 34 % bei einem Haus. Sollte der Strompreisdeckel wie aktuell geplant umgesetzt werden, werden die Anpassungen noch abgefedert.

Die Fernwärmepreise 2023 kommunizieren die Stadtwerke Anfang Dezember 2022, in der Hoffnung, dass bis dahin alle notwendigen politischen Entscheidungen feststehen. Jetzt ist schon sicher: Die Stadtwerke Flensburg werden die Fernwärme-Preise für das nächste Jahr mit eigenen Maßnahmen maßgeblich ergänzen. Dr. Dirk Wernicke ist sicher: „Wir gehen davon aus, dass wir auf Basis unserer und der staatlichen Maßnahmen die Fernwärmepreisanpassung vergleichsweise überschaubar halten können.“ Preismindernd wirkt jetzt schon die MwSt.-Senkung seit 01. Oktober und zukünftig die Wärmepreisbremse und der Verzicht auf den Wärmeabschlag im Dezember seitens der Bundesregierung.

Mit der Preisänderung erfolgt unter Umständen eine Anpassung des monatlichen Abschlags an die neue Preissituation. Über eine neue Abschlagshöhe informieren wir unsere Kunden mit einem separaten Schreiben.

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