Flensburg – Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat in einem aktuellen Urteil, vom 30. Januar 2025, erneut die Verkehrsbeschränkung in der Flensburger Innenstadt für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung betrifft von der Einmündung der Rathausstraße in den Straßenzug Nordergraben/Südergraben bis zur ZOB-Kreuzung für den allgemeinen Verkehr. Lediglich Anlieger, Linien- und Radverkehr waren dort bislang zugelassen.
Bereits im Eilverfahren hatte der Richter die Maßnahme als unzulässig eingestuft, woraufhin die Straße wieder für den Verkehr freigegeben wurde. Doch nach einer Beschwerde der Stadt Flensburg kassierte das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung – die Beschränkung trat daraufhin umgehend wieder in Kraft.
Nun bestätigte das Verwaltungsgericht in seinem Haupturteil erneut die Rechtswidrigkeit der Sperrung. Ausschlaggebend sei das Fehlen einer konkreten Gefahrenlage, die über das allgemeine Verkehrsrisiko hinausgehe. Ein von der Stadt im Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten habe weder eine erhöhte Unfallgefahr noch eine gravierende Beeinträchtigung des Verkehrsflusses belegen können. Die Kammern stellten zudem fest, dass es der Stadt nicht vorrangig um Verkehrssicherheit, sondern um eine möglichst ungehinderte Verkehrsführung gehe.
Ob die Stadt Flensburg gegen das Urteil vorgeht, bleibt abzuwarten. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Nach deren Zustellung kann die Stadt innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.
Wann die Rathausstraße wieder für den normal Verkehr geöffnet wird, ist noch nicht sicher.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Stellungnahme der Stadt Flensburg liegt Förde.news bisher nicht vor. Pressesprecher Christian Reimer erklärte auf Nachfrage, man sei über das Urteil informiert, habe jedoch die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht erhalten und könne daher derzeit keine Stellungnahme abgeben.