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Urteile rechtskräftig: Bootunglück vorgetäuscht - Ehepaar wollte die 14 Lebensversicherungen abkassieren

 |  von Thomsen / Foerde.news

Kiel

Kiel – Kiel - Im Strafverfahren gegen einen 57-jährigen Mann und seine 56-jährige Ehefrau, beide aus Kiel, hat das Landgericht Kiel das Urteil vom 13. März 2024 bestätigt. Das Ehepaar war wegen gemeinschaftlichen versuchten Betruges in 14 Fällen verurteilt worden. Der Mann muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten antreten, während seine Frau zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Nach Abschluss des Revisionsverfahrens ist das Urteil nun rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft Kiel mitteilte.

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„Die Verurteilten hatten seit August 2018 insgesamt 14 Lebensversicherungen mit einem Gesamtwert von über 4,1 Millionen Euro abgeschlossen,“ erklärte Michael Bimler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kiel, in einer Stellungnahme. Um die Auszahlung der Versicherungssummen zu erlangen, habe der Mann im Oktober 2019 einen Bootsunfall auf der Ostsee vor Kiel vorgetäuscht. „Seine Ehefrau meldete ihn gemäß ihrer Absprache als vermisst und beantragte später die Todeserklärung,“ so Bimler weiter.

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Doch eine Untersuchung des gekenterten Bootes ließ Zweifel an dem Unglück aufkommen. „Durch aufwendige Ermittlungen konnten wir den Verdacht erhärten, dass es sich um einen inszenierten Todesfall handelte,“ erklärte Bimler. Schließlich wurde der Mann im Haus seiner Mutter in Niedersachsen festgenommen.

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Bereits 2021 waren die Angeklagten in einer ersten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Kiel wegen eines versuchten Betruges verurteilt worden. In anderen Anklagepunkten wurden sie jedoch freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das damalige Urteil teilweise aufhob. In einer erneuten Verhandlung im Frühjahr dieses Jahres wurden die Angeklagten schließlich in 13 Fällen des versuchten Betruges schuldig gesprochen.

„Das Gericht hat das Urteil jetzt bestätigt. Damit ist es rechtskräftig,“ schloss Bimler seine Erklärung.