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Verkehrsunternehmen kontrollieren 3G-Regel in Bussen und Bahnen ab sofort mit Unterstützung der Polizei

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Schleswig-Holstein -Am Kieler ZOB ist der VKP-Mitarbeiter Kevin Kremkus (rechts) bei Kontrolle des 3G-Nachweises von Laura Bobzien aus Kiel zu sehen. - Foto: NAH.SH/Manuel Weber

Die seit Mittwoch bundesweit geltenden 3G-Regeln in Bussen und Bahnen werden in Schleswig-Holstein ab sofort auch mit Unterstützung der Landespolizei überwacht. Als eines der ersten Unternehmen nahmen am 26. November die Verkehrsbetriebe des Kreises Plön (VKP) diese Hilfe in Anspruch. "Ich bin dem zuständigen Innenministerium äußerst dankbar, dass unsere Polizei die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsunternehmen unterstützt und damit erheblich zu einer sicheren Fahrt und einem erhöhten Sicherheitsgefühl unserer Gäste beiträgt", sagte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz. Auf den Schulterschluss zwischen dem Nahverkehrsverbund NAH.SH und der Polizei hatte sich in dieser Woche das Landeskabinett verständigt.

Buchholz erinnerte daran, dass nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, mit dem Nahverkehr fahren dürfen. Fahrgäste ohne entsprechende Nachweise werden von der Mitfahrt ausgeschlossen. "Für Schülerinnen und Schüler gilt die Regelung nicht, weil sie in ihren Schulen regelmäßig getestet werden", so Buchholz. An alle anderen appellierte er: "Nehmen Sie ihre Nachweise also unbedingt mit, wenn Sie unterwegs sind."

Schleswig-Holsteins Innenstaatssekretär Torsten Geerdts begrüßte das gemeinsame Vorgehen: "Ich danke der Polizei für ihren Einsatz und ich danke dem Verkehrsministerium für diese wichtige Initiative. Wir müssen gemeinsam alles unternehmen, um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen."

Die NAH.SH hat unterdessen damit begonnen, die Fahrgäste durch entsprechende Aufkleber, Aushänge und Durchsagen auf die neue Regelung hinzuweisen. Die stichprobenartigen Kontrollen finden regelmäßig statt. VKP-Geschäftsführer Friedrich Scheffer: "Die allermeisten unserer Fahrgäste halten sich natürlich an die Regeln. Trotzdem werden wir auch künftig immer mal wieder genau hinschauen. Ich freue mich, dass uns die Landespolizei heute bereits unterstützt hat."

Die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (also eine OP-Maske, eine FFP2- oder KN95-Maske) zu tragen, gilt weiterhin in Bahnen und Bussen und an den Stationen und Haltestellen.

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