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Messerangriff in Westerland: Prozess startet nach zehn Jahren
von Thomsen / Foerde.news

Flensburg/Westerland – Fast zehn Jahre nach einer blutigen Auseinandersetzung in Westerland muss sich ein 38-jähriger Mann vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Ihm wird vorgeworfen, sein Opfer mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben. Der Prozess beginnt nun nach jahrelanger Verzögerung.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 27. September 2015 in Westerland.
Laut Anklage sei der Angeklagte gegen 0:42 Uhr auf das mutmaßliche Opfer getroffen. Zuvor soll es bereits zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gekommen sein. Der Angeklagte habe sich dem Geschädigten erneut genähert, um eine Versöhnung herbeizuführen. Doch dieser habe ihn stattdessen angegriffen. Daraufhin soll der Angeklagte mit einem Messer mehrere Stiche ausgeführt und dem Opfer lebensgefährliche Verletzungen hinzugefügt haben.
Von gefährlicher Körperverletzung zu versuchtem Totschlag
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst lediglich Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Niebüll erhoben. Während der Hauptverhandlung kam das dortige Schöffengericht jedoch zu der Beurteilung, dass die Tatverdacht über eine Körperverletzung hinausgehe. Es bestehe der Verdacht, dass die Angeklagten den Tod des Geschädigten zumindest billigend im Kauf genommen haben.
Aus diesem Grund wurde das Verfahren am 11. September 2018 an das Landgericht Flensburg verwiesen, das als Schwurgericht für Tötungsdelikte zuständig ist. Aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung, insbesondere durch eilige Haftsachen und Umfangsverfahren (Umfangsverfahren zeichnen sich durch eine hohe Komplexität aus und sind in der Regel durch eine Vielzahl von Angeklagten, Tatvorwürfen und Beweismitteln geprägt) , konnte der Prozess jedoch erst jetzt terminiert werden.
Der Angeklagte war bisher nicht in Untersuchungshaft. Der Geschädigte tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Die Hauptverhandlung beginnt im März
Die Hauptverhandlung beginnt am 21. März und wird sich über mehrere Monate hinziehen. Bis dato ist der letzte Verhandlungstag auf dem 18. Juni 2025 terminiert.
Ob am Ende eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder doch nur wegen gefährlicher Körperverletzung erfolgt, bleibt abzuwarten.
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