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19. Todesfall in Neumünster im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus

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Neumünster - 19. Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus

In der Stadt Neumünster verstarb jetzt eine 70-jährige Frau an den Folgen der Infektion mit dem Coronavirus. Es ist der 19. Todesfall in der Stadt Neumünster im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus. „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Verstorbenen“, drückt der Erste Stadtrat Carsten Hillgruber seine Anteilnahme aus. Weitere Angaben zur Person der Verstorbenen macht die Stadt Neumünster mit Rücksicht auf die Angehörigen nicht.

Unterdessen bestätigte das Konsiliarlabor der Charité in Berlin, dass die Virus-Mutation B.1.1.7 bei einem der beiden Verdachtsfälle in Neumünster vorliegt. Diese Mutation des Covid-19-Virus trat zuerst in Großbritannien auf. Zudem wurden acht neue Erkrankungen mit dem Coronavirus festgestellt. Eine weibliche und sieben männliche Personen wurden positiv auf das Covid-19-Virus getestet. Bei drei Patienten ist die Ansteckungsquelle unbekannt und wird derzeit vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster ermittelt, während sich fünf Patienten unabhängig voneinander bei bereits bekannten infizierten Personen ansteckten.    

Die 7-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zu Sonntag, 31. Januar 2021, von 65,4 auf 69,1  pro 100.000 Einwohner gestiegen.

In der Stadt Neumünster wurden bis Montag, 1. Februar  2021, um 12:00 Uhr insgesamt 995 Fälle einer Covid-19-Erkrankung mit Labornachweis bestätigt. Derzeit gelten 853 Personen im Stadtgebiet als genesen. 123 Personen in Neumünster gelten aktuell als infiziert. Im Stadtgebiet Neumünster sind derzeit 330 Personen unter Quarantäne gestellt. 16 Patienten befinden sich im Krankenhaus. 19 Menschen sind leider verstorben.

 

„Das Einhalten von Abständen zu anderen Menschen ist von zentraler Bedeutung, um eine weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“, bekräftigt die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth.

Die Stadt Neumünster weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass in der Innenstadt von montags bis sonnabends eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet wurde. Einzelheiten dazu sind in der Allgemeinverfügung unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt unter www.neumuenster.de) nachzulesen.

Der Fachdienst Gesundheit hat jetzt eine Corona Hotline unter der Rufnummer 942-3003 eingerichtet. Hier werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Covid-19 beantwortet.

Die Stadt Neumünster weist zudem noch einmal besonders darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich zu melden. Auf der Homepage der Stadt ist die Rückmeldung ganz einfach online möglich unter www.neumuenster.de/reiserueckkehr. Wer sich nicht umgehend meldet, muss mit einem  Bußgeld – ebenso wie bei Verstößen gegen die Quarantäne – rechnen.

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