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Ab Freitag gilt eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.

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Neumünster - Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit

Ab Freitag dem 16. Oktober in Neumünster an gilt eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.

Bei sechs Frauen ist jetzt eine Coronavirus-Infektion festgestellt worden. Vier von ihnen haben sich bei bereits infizierten Menschen angesteckt. Bei zwei Frauen ist die Ansteckungsquelle unbekannt und wird derzeit vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster ermittelt. Die sechs Patientinnen wurden in häuslicher Quarantäne isoliert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Neumünster inzwischen bei 29, entsprechend 35,8 pro 100.000 Einwohner!

„Es sind jetzt Maßnahmen im öffentlichen Raum erforderlich, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, konstatiert Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras. Ab dem morgigen Freitag, 16. Oktober 2020, gilt eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit im Innenstadtbereich vom Hauptbahnhof (inklusive Postparkplatz) über den Kuhberg, den Großflecken bis zum Rathaus sowie in den Nebenstraßen und rund um die Holsten-Galerie und das DOC sowie auf dem Herbstmarkt der Schausteller auf dem Jugendspielplatz und den Wochenmärkten. Zudem müssen Restaurants und Gaststätten um 23:00 Uhr schließen.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich sofort selbst isolieren und sich unverzüglich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt ihres Heimatortes melden“, weist die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth noch einmal eindringlich auf die Vorsichtsmaßnahmen hin.

Den Gesundheitsbehörden in Schleswig-Holstein sind bereits mehrere Ansteckungsfälle bekannt, die von Reiserückkehrern ausgingen, die sich weder beim Gesundheitsamt gemeldet noch sich wie vorgeschrieben isoliert hatten. „Alle Menschen tragen Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen. Gerade Rückkehrer aus Risikogebieten sollten sich dieser Verantwortung bewusst sein und sich an die Vorschriften halten, um andere Menschen nicht zu gefährden“, so Stephan Beitz, Pressesprecher der Stadt Neumünster.

Wir weisen noch einmal eindringlich darauf hin, unbedingt Abstand zu halten, um weitere Infektionen zu vermeiden. Zudem sollten die Hygieneregeln unbedingt beachtet werden“, appelliert die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth vom Fachdienst Gesundheit an die Bevölkerung.

>>> Lesen Sie hier die aktuelle Allgemeinverfügung <<<

Es wird die Einhaltung der allgemeinen Hygiene empfohlen, was insbesondere während der Grippesaison sehr wichtig ist. Diese Hygienemaßnahmen gelten auch für das neuartige Coronavirus:

  • regelmäßiges Händewaschen
  • auf Händeschütteln verzichten
  • sich nicht ins Gesicht fassen
  • Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge
  • Abstand zu allen Personen einhalten, insbesondere zu solchen mit Symptomen

Hatten Sie Kontakt zu an Corona-Virus erkrankten Personen oder waren Sie in einem Risikogebiet und haben grippale Symptome wie Fieber oder Husten? Dann sollten Sie unbedingt zuhause bleiben. Sie sollten weder zur Arbeit noch einkaufen gehen und insgesamt den Kontakt zu anderen  Menschen meiden. Patientinnen und Patienten sollen bei Verdachtsmomenten immer zunächst telefonisch Kontakt zu ihrer Arztpraxis aufnehmen und nicht einfach dort hingehen. Sie sollen dann in der Praxis sofort bei Ankunft separiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Infizierte weitere Personen anstecken.

Der Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster prüft mehrmals täglich die aktuelle Lageeinschätzung des Robert Koch-Instituts. Zusätzlich findet regelmäßig ein Austausch mit dem Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein statt.

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