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Eisvergnügen zum Weihnachtsmarkt in Neumünster

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Neumünster - Neben der Eisbahn wird es in diesem Jahr auch das beschauliche Weihnachtsdorf geben - Symbolfoto: Thomsen

Gute Nachricht für die Kufenflitzer: Die Eisbahn kommt wieder auf den Weihnachtsmarkt in Neumünster. Insbesondere die Unterstützung der Sponsoren macht das Eisvergnügen, das im Vorjahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausfallen musste, wieder möglich. Zudem wird es auch wieder das beschauliche Weihnachtsdorf geben.

„Mein ganz besonderer Dank gilt den Sponsoren, die das Eisvergnügen möglich machen. Mit der Durchführung des Weihnachtsmarktes wollen wir in der Coronavirus-Pandemie einen weiteren großen Schritt zur Rückkehr zum normalen Leben machen. Die Menschen haben in den vergangenen eineinhalb Jahren auf vieles Liebgewonnene verzichten müssen. Daher ist es wichtig, dass wir positiv nach vorne blicken und wieder Veranstaltungen durchführen“, formuliert Oberbürgermeister Tobias Bergmann.

Der Weihnachtsmarkt findet vom 22. November bis 23. Dezember 2021 auf dem Großflecken statt. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs von 11:00 Uhr bis 20:30 Uhr, donnerstags bis sonnabends von 11:00 bis 21:00 Uhr und sonntags von 12:00 bis 20:30 Uhr. Jeweils donnerstags ab 17:30 Uhr sind die swingenden Nikoläuse von der Happy Schwale Jazzband zu Gast und am 6. Dezember 2021 kommt natürlich der Nikolaus zu Besuch. Der Polizei-SV Union veranstaltet montags und dienstags das beliebte Eisstockschießen. Zudem gibt es mittwochs Ausweichtermine für das Eisstockschießen.

Am Montag, 22. November 2021, um 15 Uhr stürmen die Schülerinnen und Schüler der Mühlenhofschule gemeinsam mit Oberbürgermeister Tobias Bergmann zur Eröffnung die Eisbahn. „Ich freue mich darauf, nach langer Zeit meine Schlittschuhe aus dem Schrank zu holen und zu schnüren“, so Oberbürgermeister Tobias Bergmann.

Für die Besucherinnen und Besucher gelten nach jetzigem Sachstand wie zum Herbstmarkt der Schausteller bis auf Abstandsregeln keine weiteren Auflagen.

In geschlossenen Räumen hingegen gilt die 3-G-Regel, so dass vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen den Weihnachtsmarkt besuchen können. Die endgültige Durchführung des vorweihnachtlichen Marktes auf dem Großflecken ist von den dann geltenden Verordnungen abhängig.

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