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Erste bestätigte Omikron-Fälle in Neumünster

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Neumünster - Ein Mann infizierte sich bei einem Diskotheken-Besuch in Hamburg

In der Stadt Neumünster gibt es jetzt die ersten beiden laborbestätigten Fälle einer Covid-19-Inkfektion mit der Omikron-Variante:  Ein Mann infizierte sich bei einem Diskotheken-Besuch in Hamburg, während bei einer Frau die Ansteckungsquelle unbekannt ist. In den vergangenen 24 Stunden gab es insgesamt 25 neue Indexfälle: 18 Erwachsene, zwei Jugendliche und fünf Kinder erkrankten am Coronavirus. Bei 16 Patienten ist die Ansteckungsquelle unbekannt und wird derzeit vom Fachdienst Gesundheit ermittelt. Die anderen neun Patienten steckten sich bei mittlerweile bekannten infizierten Personen an. Ein Patient musste ins Krankenhaus eingeliefert werden, so dass aktuell drei Neumünsteraner klinisch behandelt werden. Die Stadt Neumünster hat am heutigen Tag eine neue Allgemeinverfügung zur Quarantäne amtlich bekannt gemacht. Gemäß dieser Amtlichen Bekanntmachung gilt für Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht verkürzt werden kann.  

Die 7-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zu Mittwoch, 22. Dezember 2021, von 155,0 auf 165,0 pro 100.000 Einwohner gestiegen. Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass die in der kommenden Nacht veröffentlichte Zahl des Robert-Koch-Instituts (RKI) durch Nachmeldungen am Abend und in der Nacht eventuell höher sein kann. Laut RKI beträgt die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen in Schleswig-Holstein 3,44. 

In der Stadt Neumünster wurden bis Donnerstag, 23. Dezember 2021, um 12:00 Uhr insgesamt 3593 Fälle einer Covid-19-Erkrankung mit Labornachweis bestätigt. Derzeit gelten 3359 Personen im Stadtgebiet als genesen. 203 Personen in Neumünster gelten aktuell als infiziert. Im Stadtgebiet Neumünster sind derzeit 63 Personen unter Quarantäne gestellt. Drei Patienten aus Neumünster befinden sich im Krankenhaus. 31 Menschen sind leider verstorben.

Unter den 25 Neuinfizierten sind 13 ungeimpfte Personen. Es gab elf Impfdurchbrüche. „Selbst wenn die Impfung nicht zu 100 Prozent vor der Erkrankung schützt, so haben die Erkrankungen dann in hohem Maß einen deutlich leichteren Verlauf“, formuliert die Leitende Amtsärztin der Stadt Neumünster, Dr. Alexandra Barth.

Der Fachdienst Gesundheit beantwortet nach wie vor über die Corona-Hotline 04321 942 3003 Fragen zum Thema Covid-19.

In der Innenstadt sowie vor und im Designer-Outlet-Center gilt von montags bis sonnabends jeweils von 10 bis 20 Uhr Maskenpflicht. Auf dem Weihnachtsmarkt, der am heutigen Abend endet, gilt die 2G-Regel. Nur Genesene und Geimpfte dürfen die Fläche betreten und Leistungen der Weihnachtsmarktbeschicker in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus kontrolliert die Stadt Neumünster wie angekündigt konsequent die Einhaltung der Regeln der Landesverordnung zur Bekämpfung des Covid-19-Virus.

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