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Ersatzneubau der Rader Hochbrücke im Zuge der A 7

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Radar-Hochbrücke muss erneuert werden - Foto: Foerde.news

Seit Heute bis einschließlich 26. Juni 2019 liegen die Planunterlagen für den Ersatzneubau der Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge der Bundesautobahn A 7 einschließlich sechsstreifiger Erweiterung zwischen der Anschlussstelle Rendsburg/Büdelsdorf und dem Autobahnkreuz Rendsburg öffentlich in den Ämtern Eiderkanal und Hüttener Berge aus. Der Ersatzneubau ist aufgrund der verbleibenden Nutzungsdauer bis 2026 erforderlich. Der sechsstreifige Ausbau soll dem steigenden Verkehrsaufkommen Rechnung tragen und den Verkehrsfluss verbessern.

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www.förde.news

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, das vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr/Anhörungsbehörde – eröffnet wurde, erhalten die Bürger, Verbände und Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, Stellung zum Projekt zu nehmen.

Zusätzlich sind die Unterlagen online unter https://planfeststellung.bob-sh.de im Abschnitt „Straße - A 7, Ersatzneubau der Rader Hochbrücke einschl. 6-streifiger Erweiterung zw. AS RD/Büdelsdorf u. AK RD“ abrufbar.

 

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Nach Ablauf der vierwöchigen Einwendungsfrist am 26. Juli 2019 wird die DEGES als Vorhabenträger gebeten, zu den Einwendungen Stellung zu nehmen. Anschließend wird erörtert, ob der Bau in der vorgeschlagenen Form planfestgestellt werden kann. Im Planfeststellungsbeschluss wird über die Einwendungen entschieden.

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www.förde.news

Sobald die Planfeststellung rechtskräftig ist, schreibt die DEGES die Umsetzung der Baumaßnahme nach einem geregelten Verfahren öffentlich aus.

Über die DEGES

Die DEGES plant und baut als Projektmanagementgesellschaft Bundesfernstraßen für ihre Gesellschafter, den Bund und zwölf Bundesländer. Im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein realisiert die DEGES u.a. den Ersatzneubau der Rader Hochbrücke im Zuge der A 7.

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Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, das vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr/Anhörungsbehörde – eröffnet wurde, erhalten die Bürger, Verbände und Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, Stellung zum Projekt zu nehmen.

Zusätzlich sind die Unterlagen online unter https://planfeststellung.bob-sh.de im Abschnitt „Straße - A 7, Ersatzneubau der Rader Hochbrücke einschl. 6-streifiger Erweiterung zw. AS RD/Büdelsdorf u. AK RD“ abrufbar.

 

Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Nach Ablauf der vierwöchigen Einwendungsfrist am 26. Juli 2019 wird die DEGES als Vorhabenträger gebeten, zu den Einwendungen Stellung zu nehmen. Anschließend wird erörtert, ob der Bau in der vorgeschlagenen Form planfestgestellt werden kann. Im Planfeststellungsbeschluss wird über die Einwendungen entschieden.

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Über die DEGES

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